Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.03.2024.
Die Preise am Handelsmarkt für Treibhausgas-Minderungs-Quoten bei Kraftstoffen (THG-Quote) sind im ersten Quartal 2024 auf einen neuen Tiefststand gefallen. Im Vergleich zum Handelsstart im Jahr 2022 liegen die Zertifikate für die Kompensation von CO2-Emissionen im Verkehrssektor aktuell bei ca. 25 Prozent des Wertes vom Handelsbeginn. Die Honorierung für die Investition in umweltfreundliche Technologien wie Elektrofahrzeuge oder Ladeinfrastruktur hat demnach um 75 Prozent nachgelassen und stellt den von der Bundesregierung eingeführten Regulierungsmechanismus in Frage. Darüber informierte heute der Bundesverband THG-Quote (B-THG) bei seiner Pressekonferenz in Düsseldorf und machte neben mutmaßlich gefälschten Biodiesel-Importen aus China u.a. auch die vom Bundesumweltministerium verhängte Handelsverkürzung 2023 und massive Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen für den erheblichen Vertrauensverlust verantwortlich.
„Wer am Jahresende zur besten Nachfragezeit die Antragsfrist für 6 Wochen verkürzt, um seine Aktenberge zu sortieren, darf sich nicht wundern, wenn die Glaubwürdigkeit im Kampf gegen hohe CO2-Belastungen abnimmt“, kommentierte der Leiter des Arbeitskreises Kommunikation beim THG-Verband, Maximilian Stein, die Entwicklung scharf. Er kritisierte das Bundeskabinett, das nach einem Entwurf des Bundesumweltministeriums die Handelsfrist für E-Fahrzeuge in der Haupthandelszeit verkürzt hatte, um den angefallenen Aktenstau zu beheben. „Die Regierung selbst macht den Umweltschutz zum Papiertiger.“
Matthias Kerner aus dem Arbeitskreis Recht & Regulierung beim THG-Verband ergänzte: „Wir fordern dringend die Rückkehr zum vollen Handelsjahr und den Aufbau einer professionellen und rechtssicheren Marktregulierung mit konsistenten Maßnahmen, die dann auch mit Wachstum umgehen kann.“
Schon im letzten Jahr hatten die im THG-Verband organisierten Poolingdienstleister veraltete Arbeitsmethoden durch das zuständige Umweltbundesamt beklagt. Um die Vermittlung zwischen reduktionsverpflichteten CO2-Emittenten (z.B. Mineralölkonzerne) und den innovativen CO2-Einsparern (eAuto-Fahrende / LIS-Betreiber) zu organisieren, müssen die Poolingdienstleister die Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge sammeln und in Datei-Ordnern händisch angefertigte Excel-Listen an das Umweltbundesamt emailen. Wohlgemerkt: von Fahrzeugen, die ihre Software teilweise over-the-air updaten.
Weder erfolgt die Bearbeitung just in time, noch sind Dopplungen ausgeschlossen. Sogar positive Bescheid für Verbrenner-Fahrzeuge hat es schon gegeben! Es fehlt grundsätzlich an digitalen
Basis- Prozessen, weshalb alle Beteiligte erst Monate später über das Wohlwollen der Behörde erfahren, die wiederrum selbst unterjährig mehrmals Einfluss auf die Handelsbedingungen nimmt. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das ständig schwankende Rahmenbedingungen; eine Verunsicherung, die längst auf die Kunden übergesprungen ist.
Inzwischen ziehen weitere graue Wolken am Handelshimmel auf. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen wegen womöglich falsch deklarierter Biodiesel-Importe aus China seit Beginn des Jahres 2023 mangels zureichender Anhaltspunkte und mangels Kontrollmöglichkeiten vor Ort durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingestellt. Auf EU-Ebene läuft derzeit noch ein Prüfverfahren, um künftig ggf. Schutzzölle auf Biodiesel-Importe aus China erheben zu können.
Das Ergebnis ist aber völlig offen und erste Zwischenergebnisse werden frühestens Ende des Jahres 2024 erwartet. Der Kampf gegen illegale Beimischungen durch Palmöl ist somit zwar noch nicht verloren, die zeitlichen Verzögerungen schädigen aber massiv den THG-Quotenhandel in Deutschland und damit auch die finanzielle Umverteilung von Geldern von der Mineralölindustrie weg hin zur Elektromobilität.
Um in dieser Lage den THG-Handel als Instrument des ökonomischen Regulativs für ökologisches Wirtschaften zu stärken, schlägt der Verband ein Paket von Maßnahmen vor:
- Rücknahme der Fristverkürzung, Wiederherstellung des vollen Handelsjahres
- Professionelle Marktregulierung durch das BMUV und das UBA mit kurzfristiger
Digitalisierung und rechtssicheren Prozessen - Verpflichtung der Regulierung, Marktveränderungen mit Vorlauf von mindestens 3
Monaten zu kommunizieren - Kurzfristige nationale Maßnahmen gegen den Biodiesel-Preisverfall, vergleiche
Italien und Holland - Anpassungen der CO2-Schätzwerte für Lkw versus elektrische Omnibusse
- Herstellung behördlicher Klarheit zum Nachweis des Erneuerbaren-Energien-
Anteils im THG-Handel, wie von vielen Kunden gefordert.
Die Pressekonferenz fand im Rahmen der Branchenmesse Flotte! in Düsseldorf statt. Sie informiert Fuhrparkentscheider und Fuhrparkdienstleister über die Entwicklungen im Fahrzeugmarkt. Durch die Vorgaben der Unternehmen zur Senkung ihrer Umweltwirkung suchen verantwortliche Manager*innen nach Möglichkeiten, nachhaltige Investitionen mit Kostensenkungsmaßnahmen zu verbinden. Wegen der gefallenen Handelspreise spielt der THG-Handel dabei derzeit nur eine untergeordnete Rolle.
Der Bundeverband THG Quote e.V. wurde zur Sicherstellung der THG Quote als Instrument zur Förderung nachhaltiger Mobilität gegründet. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt, fachliche und technische Standards zu optimieren, Marktstandards zu etablieren und bewährte Verfahren mit den Behörden zu entwickeln.
Kontakt: Bundesverband THG Quote e.V. / Linienstraße 144 / 10115 Berlin /
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