Mit einem Tag Vorlauf haben die Unternehmen des THG-Handels den Entwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen zur Kenntnis erhalten. Demnach soll in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts ein Beschluss gefasst werden, wonach elektrische Fahrzeuge, die nach dem 15. November bis zum 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres zugelassen werden, keine Förderung mehr erhalten sollen. Der für heute geplante Kabinettsbeschluss würde damit rund 35% der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland von der Geltendmachung der THG Quote für 2023 ausschließen. Das zumindest lassen die Vergleichszahlen aus der KBA-Zulassungsstatistik 2022 befürchten. Nach Berechnungen unseres Verbandes entspricht das Handelsminus damit einer Summe von rund. 50 Mio. Euro, die von der Zertifikate kaufenden Mineralölindustrie nicht in die Elektromobilität umverteilt werden.
Als Bundesverband THG-Quote wenden wir uns dringend und eilig gegen diese Pläne und ersuchen eine substantielle Überarbeitung des lang erwarteten und nunmehr kontraproduktiven Entwurfs!
Zu den Gründen:
- Die THG-Quote ist nach dem Aus der eAuto-Förderung das derzeit bedeutsamste Fördermittel für die Elektromobilität und eine bürgernahe Verkehrswende. Die Prämie schafft Anreize, sich für ein E-Auto zu entscheiden oder das öffentliche Ladenetz mit einem Ladepunkt zu vergrößern. Damit lenkt der THG-Handel die Investitionen in Richtung alternative Antriebe und Erneuerbare Energie und hilft, den Individualverkehr zu dekarbonisieren. Eine Schwächung dieses Prinzips verschafft den Verbrauchern nicht nur eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, sie schwächt zudem den Hochlauf der Elektromobilität und schadet den Bemühungen, ökologische Ziele über Handelsmechanismen zu etablieren.
- Jeder Eingriff in den Handelsmechanismus ist ein Eingriff in den Markt, an dem sich inzwischen zahlreiche Akteure aufgestellt haben. Veränderungen wirken auf bereits geschlossene Verträge und führen zu wirtschaftlichen Risiken vieler Marktteilnehmer, die sich noch bis gestern konstanter Marktbedingungen sicher glaubten. Mit dem geplanten Schritt greift die Bundesregierung aktiv in den Markt ein und provoziert sehenden Auges deutliche wirtschaftliche Risiken der THG-Händler, die sowohl bei Verbrauchern als auch Mineralölfirmen Verbindlichkeiten aufgebaut haben.
- Die Kabinettsvorlage macht deutlich, dass das Arbeitsvolumen für die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltbundesamt, zu groß ist. Der Behördenaufwand soll reduziert werden, was aufgrund der bisherigen Personaldecke und Arbeitsweise der Behörde mit Excel-Listen, E-Mail-Abwicklung und Fax Geräten durchaus nachvollziehbar ist. Allerdings muss dafür nicht der Marktmechanismus geändert werden, sondern die Ausstattung des Umweltbundesamt mit moderner Software und ausreichend Personalkapazitäten. Der Bundesverband THG-Quote verweist auf seine Stellungnahme vom 24.04.2023, indem weitere Verbesserungsvorschläge gemacht wurden.
Wir appellieren erneut an die Regierung, anders als bislang nicht mehr mit Excel-Listen der Kfz-Daten und auf dem E-Mail-Weg, sondern digital, datenschutzgesichert und mit den zuständigen Unterbehörden vernetzt eine moderne Handelsaufsicht zu realisieren. Daher raten wir dringend, die Frist nicht auf den 15. November zu verkürzen, sondern den 28. Februar des Folgejahres beizubehalten, um ein nachhaltiges Marktgeschehen zu gewährleisten, Verbraucher gleich zu behandeln, die Handelsunternehmen wirtschaftlich nicht von Staatswegen zu gefährden und auch den gesetzlichen Ansprüchen gerecht zu werden.